1. Reglement Osterturnier 2024

    1.      Die Spiele werden mit den nachfolgenden Ausnahmen nach den internationalen Fussballregeln des IFAB durchgeführt. Die Spiele werden von offiziellen Schiedsrichtern geleitet.

    2.      Spielberechtigt sind Junioren, die am 1.1.2009 oder später geboren sind und sich mit einem gültigen Spielerpass ausweisen können. Alle Betreuer haben vor dem ersten Spiel eine Spielerliste (Clubcorner oder eigenes Formular) abzugeben.

    3.     Die Spieldauer für alle Spiele beträgt 1 x 25 Minuten.

    a) Es wird in zwei 5er-Gruppen gespielt.
    b) Die beiden erstplatzierten Teams qualifizieren sich für den Halbfinal.
    c) Für die Teams auf den Rängen 3 – 5 gibt es noch je ein Klassierungsspiel.
    d) Endet ein Finalspiel unentschieden, findet direkt ein Penaltyschiessen statt.

     4.     Bei schlechter Witterung kann die Turnierleitung den Spielplan abändern und einen Teil der Spiele auf den Kunstrasen legen. Dort darf nur mit Nockenschuhen gespielt werden.

     5.     Bei Punktegleichheit nach den Gruppenspielen entscheidet:

             a) die Tordifferenz
    b) die höhere Anzahl erzielter Tore
    c) die direkte Begegnung
    d) ein Penaltyschiessen

    6.      Penaltyschiessen werden nach den Weisungen des IFAB durchgeführt und finden unmittelbar nach Spielende statt. Es gibt fünf Schützen.

    7.      Die erstgenannte Mannschaft
    a) spielberechtigt in ihren Clubfarben zu spielen,
    b) hat Anstoss und
    c) spielt Richtung Tribüne (Platz 2 und 3), Richtung Schulhaus (Platz 1), Richtung Münchenstein (Kunstrasen).

    8.      Jedes Team kann pro Spiel maximal drei Auswechslungs-Unterbrüche in Anspruch nehmen. Die dabei durchgeführte Anzahl von Spielerwechseln ist frei. Ausgewechselte Spieler dürfen wieder eingewechselt werden.

    9.      Gelbe Karten haben keine Zeitstrafe zur Folge. Des Feldes verwiesene Spieler dürfen erst im folgenden Spiel ersetzt werden. Die Turnierleitung entscheidet, ob der ausgeschlossene Spieler für den Rest des Turniers ausgeschlossen bleibt. Verwarnungen, Ausschlüsse, Spielabbrüche, anderweitige Ausschreitungen und Unsportlichkeiten sind von den Schiedsrichtern der zuständigen Behörde zu rapportieren.

    10.   Proteste sind vor Wiederaufnahme des Spiels beim Schiedsrichter anzumelden und innert 15 Minuten nach Spielende der Protestkommission schriftlich zu bestätigen. Die Protestgebühr beträgt CHF 100.00 und wird bei Gutheissung zurückerstattet. Wird der Protest abgelehnt, verfällt der Betrag zu Gunsten der Turnierkasse. Entscheide der Protestkommission sind endgültig und unanfechtbar.

    11.   Versicherung gegen Unfall und Diebstahl ist Sache jedes einzelnen Teilnehmers. Der SV Muttenz lehnt jegliche Haftung ab.

    12.   Die ersten drei Mannschaften erhalten einen Team-Preis.




    Turnierreglement als PDF:        Turnierreglement 2024.pdf